Selbstständige können Bewirtungskosten deutlich einfacher geltend machen als Arbeitnehmer. Doch auch für Angestellte ist ein Absetzen der Rechnungen drin – auch bei exotischeren Etablissements.
Quelle: DIE WELT – Geld
Selbstständige können Bewirtungskosten deutlich einfacher geltend machen als Arbeitnehmer. Doch auch für Angestellte ist ein Absetzen der Rechnungen drin – auch bei exotischeren Etablissements.
Quelle: DIE WELT – Geld