![Bundesverfassungsgericht: Benachteiligung nichtehelicher Kinder 5ef82 format7 Bundesverfassungsgericht: Benachteiligung nichtehelicher Kinder](http://www.kredit-testsieger.info/wp-content/uploads/2013/04/5ef82-format7.jpg)
Die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder beim Erbe hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Uneheliche Kinder im Alter von über 64 Jahren sind vom Erbe ihres Vaters, ausgeschlossen, wenn er vor 2009 starb.
Die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder beim Erbe hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Uneheliche Kinder im Alter von über 64 Jahren sind vom Erbe ihres Vaters, ausgeschlossen, wenn er vor 2009 starb.